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Corona-Vorgaben ab 03. April 2022
Für einen Besuch unserer Ausstellung sind keine Nachweise mehr notwendig.
Die Maskenpflicht entfällt. Wir empfehlen aber weiterhin das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske und das Einhalten der Abstands- und allgemeinen Hygieneregeln.
So können aufgrund der nach wie vor hohen Infektionszahlen Rücksicht auf gefährdete Personengruppen und unsere Mitarbeiter:innen genommen werden. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Für Waldpädagogische Seminare können die Bestimmungen hier eingesehen werden.
Laut Corona-Vorgaben des Kultusministeriums gelten Schülerinnen und Schüler in den Ferien weiterhin als getestet. Somit gilt der Schülerausweis als Testnachweis.
Wir freuen uns auf Sie!